Mitgliedervotum und Verfassungsbeschwerde
Wie ihr bereits aus den Emails wisst: Der Bundeswahlleiter hatte die Korrektheit der Beteiligungsanzeige bestätigt und zwar unmittelbar bevor das Votum rausgeschickt wurde, aber gleichzeitig drei neue Vorbehalte gemacht, einer davon ist klar grob verfassungswidrig, zwei sind durch Verzögerungstaktik seitens des Bundeswahlleiters begründet und gegen alle drei werde ich am Montag anfangen eine Verfassungsbeschwerde zu verfassen und erbitte dazu nach Fertigstellung des Textes von Euch, die ihr die R11 abgegeben habt, eine Beitrittserklärung zur Verfassungsbeschwerde, denn ein Einzelner kann nicht im öffentlichen Interesse vortragen. Ebenso nicht vorlageberechtigt ist jemand, der nicht selbst Betroffener ist, also nur derjenige, der auch die R11 abgegeben hat, ist auch Betroffener und damit in der Klagegemeinschaft ein Vorlageberechtigter.
Diesen Fakt zu übersehen ist ein Fehler. den viele Aktivisten immer wieder machen und deswegen keinen Erfolg haben können. Die Beschwerde betrifft auch den Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit und fehlender und verfälschter Gesetzgebung.
Die Verfassungsbeschwerde wird in Kopie der Militärstaatsanwaltschaft in Russland mitgeteilt, denn wir lassen uns nicht über die gültige Gesetzgebung in Mitteldeutschland belügen oder mit Verzögerungstaktik hinhalten. irgendwann ist das Maß voll und der Punkt erreicht, wo jeder erkennen muss, daß seit Ende 1990 eine staatsfeindliche, menschenverachtende, geheimdienstliche, multikrimiell organisierte NWO-Diktatur der Eliten im Aufbau ist, die die Schaffung von islamischen Terrorzellen mit Steuergeldern zur Verhängung des Kriegsrechts und Kriegsvorbereitungen gegen die Mehrheit der Bevölkerung und gegen Russland zum Ziel hat und die von transatlantischen Geheimorganisationen wie die „Atlanktikbrücke“ betrieben wird. Bundestagsabgeordnete sind darin Mitglied ohne dafür bestraft zu werden.
Das werden wir nicht hinnehmen und jeden Haushalt eine Aufforderung zur Beteiligung am Volksentscheid zustellen und zwar eine Aufforderung zum Referendum über die Siegelrechte, über die Feststellung der korrekten Staatsangehörigkeit mittels Heimatschein, zunächst zu Wahlzwecken. Dieser vorläufige Heimatschein wird nach der Siegelrechtewahl gegen einen Heimatschein ohne Einschränkungen für die Wahl eines Verwesers für jeden Bundesstaat umgetauscht. Das geht nicht anders weil viele Menschen rechtswidrig durch den Perso entrechtet wurden.
Am Tag der Verweserwahl werden alle noch nicht umgetauschten, wahlrechtlichen Heimatscheine umgetauscht in ein vorläufiges staatliches Dokument mit staatlichem Siegel, welches die Ausstellung eines international anerkannten staatlichen Reisepasses ermöglicht, falls die R11 und der Perso abgegeben wurden und dann ist es egal ob die Meldebehörde reagiert hat oder nicht. Die Meldebehörde haftet für alle Folgen ab dem 21 Tag nach Posteingang der R11 und zwar für die GEZ, alle Entrechtungen und (i.R. nichtstaatlichen) Rechtsfolgen.
Die Zeugen werden die Weigerung der Meldestelle zu Protokoll erklären und das geht dann zur Militärstaatsanwaltschaft zwecks Anklage beim Internationalen Strafsgerichtshof über den UN-Sicherheitsrat, vorlageberechtigt sind ständige Mitglieder der UN, also auch Moskau oder eine Organisation in den Grenzen vom 27.10.1918, jedoch mit mehr als 2Mill. Mitgliedern, also auch die Polen, die nach RuStaG ableiten können und heute innerhalb der Grenzen vom 27.10.1918 leben, wenn sie gegen die Einwanderungspolitik sind.
Zum Schutz dieses Referendums, welches aus rein rechtlichen Gründen zuerst in Mitteldeutschland und Berlin durchgeführt wird. werden wir Russland um militärischen Schutz bitten, zumindest, um in Mitteldeutschland die Rechtssicherheit und die Staatsangehörigkeit des Staates – nicht die juristisch nutzlose DDR-Staatsbürgerschaft – wieder herzustellen.
Ist das Referendum und die Siegelrechtewahl passiert, dann kann Mitteldeutschland den Rest durch Referendum zum Beitritt in die Rechtstaatlichkeit der 26 Bundesstaaten überführen, denn dann greift der Vertrag von Kalisch zum Schutz von Preußen aus dem Jahre 1813 in den Grenzen vom 27.10.1918.
Rückmeldungen
Da sich noch nicht alle am Mitgliedervotum beteiligt hatten, kam im Bundesvorstand, der dringend auf Eure Rückmeldungen angewiesen ist die Frage auf ob vielleicht nicht alle Mitglieder die Information abgerufen hatten.
Es ist ein Fakt, daß nach der Spezifikation des Emailprotokolls (POP3,IMAP,SMTP) bei überfülltem Postfach die Email nach einigen Versuchen einfach verworfen werden. Nun werden sich die Landesvorsitzenden am Wochenende hinsetzen müssen und alle Mitglieder, die nicht geantwortet haben nachtelefonieren, denn am Montag soll die Beschwerde wegen Punkt1 an den Bundeswahlleiter raus und der restliche Papierkram für die Landeswahlleiter. Am Montag 26.6.17 wird das Ergebnis des Mitgliedervotums bekannt gegeben.
Damit nun jemand merkt ob sein Postfach überfüllt ist sollte ja jeder seine Mitgliederrundbriefe mit einen Einzeiler an mitglieder@einiges-deutschland bestätigen und wenn diese Bestätigung nicht kommt die Kontaktperson i.R. der Vorsitzende des Verbandes zu dem das Mitglied gehört nachtelefonieren kann. Wir werden dann lediglich im Betragsbereich darauf Bezug nehmen und dieses Bereich kann man mit RSS abonieren.
Im Mitgliedertool was später den Mailpoet ablösen soll und eine sichere Verschlüsselung bietet (viel besser als Protonmial) sind dafür Checkboxen der Form „[X] gelesen“ vorhanden, die den Rest automatisch klären und wenn das Tool als App für PC, Android und IOS fertig ist, werdet ihr benachrichtigt.Soweit so gut.
Was ist OPT-Out?
Wer aber am Ende der Email aus Neugier auf den Abmeldelink geklickt hat, der fliegt leider sofort aus dem Emailverteiler raus und bekommt keine Emails mehr – das hat der „nicht gesetzliche Gesetzgeber“ als OPT-Out so vorgeschrieben, genauer durch EINE (möglicherweise auch unbewusste) Aktion soll der Emailempfäger in der Lage sein Newsletter abzubestellen.
Sachlich logisch und richtig wäre aber ein Double-Opt-Out, also die Abmeldung führt zu einer Abmeldeemail, die bestätigt werden muss – also ZWEI AKTIONEN, DAVON EINE BEWUSSTE AKTION – damit eben nicht aus Versehen, der Kontakt abreist.